Dienstgeberhaftungsprivileg (333 ASVG) und den Arbeitsunfällen gleichgestellte Unfälle (176 ASVG)

Ein Ergebnis im Sinne einer Bejahung des Haftungsprivilegs könnte nur auf teleologische Argumente gestützt werden, die seine anloge Heranziehung rechtfertigen. Die Begründung, die der OGH für seine Ansicht liefert, ist völlig unzureichend.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (1982; Nr 13/14)
VerfasserIn: Holzer, Wolfgang
Ort / Verlag / Datum:03.07.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.41 Unfallversicherung (SV)
351.83(094.5) ASVG
347.56 Haftpflicht, berufliche
Region:Österreich
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