Dienstgeberhaftungsprivileg (333 ASVG) und den Arbeitsunfällen gleichgestellte Unfälle (176 ASVG)
Ein Ergebnis im Sinne einer Bejahung des Haftungsprivilegs könnte nur auf teleologische Argumente gestützt werden, die seine anloge Heranziehung rechtfertigen. Die Begründung, die der OGH für seine Ansicht liefert, ist völlig unzureichend.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (1982; Nr 13/14)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 03.07.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.41 Unfallversicherung (SV)
351.83(094.5) ASVG 347.56 Haftpflicht, berufliche |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ein Ergebnis im Sinne einer Bejahung des Haftungsprivilegs könnte nur auf teleologische Argumente gestützt werden, die seine anloge Heranziehung rechtfertigen. Die Begründung, die der OGH für seine Ansicht liefert, ist völlig unzureichend. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |