Zur Verjährung von Garantieansprüchen gegen den Hersteller : BGH vom 24.6.1981

Der Inhalt der 10jährigen Garantie sei dahin auszulegen, dass alle während der 10jährigen Garantiefrist auftretenden Mängel zwar Gewährleistungsansprüche auslösten, dass aber mit der Entdeckung des Mangels die sechsmonatige Verjährungsfrist des 477 BGB zu laufen beginne.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1982; Nr 30)
VerfasserIn: Bunte, Hermann-Josef
Ort / Verlag / Datum:28.07.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.439 Verjährung
347.51:352/354 Haftung, öffentliche
347.513 Schadenersatz
Region:BRD
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