Beweiswert von Mikrokopien bei vernichteten Originalunterlagen

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass den Reproduktionen von Mikrofilmaufnahmen Urkundscharakter zukommen muss. Selbstverständlich ist dafür erforderlich, dass die Aufnahme des Bildträgers ordnungsgemäss erfolgt ist und das zumindest bescheinigt bzw. bezeugt werden kann, dass die Verfilmung au...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1982; Nr 28)
VerfasserIn: Heuer, Hermann
Ort / Verlag / Datum:14.07.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.94 Beweismittel: Zivilprozessverfahren
026:778.14 Mikrofilmarchive
343.14 Beweismittel: Strafrecht
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass den Reproduktionen von Mikrofilmaufnahmen Urkundscharakter zukommen muss. Selbstverständlich ist dafür erforderlich, dass die Aufnahme des Bildträgers ordnungsgemäss erfolgt ist und das zumindest bescheinigt bzw. bezeugt werden kann, dass die Verfilmung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und nach ordnungsgemässen Grundsätzen erfolgt ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog