Beweiswert von Mikrokopien bei vernichteten Originalunterlagen
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass den Reproduktionen von Mikrofilmaufnahmen Urkundscharakter zukommen muss. Selbstverständlich ist dafür erforderlich, dass die Aufnahme des Bildträgers ordnungsgemäss erfolgt ist und das zumindest bescheinigt bzw. bezeugt werden kann, dass die Verfilmung au...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1982; Nr 28)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 14.07.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.94 Beweismittel: Zivilprozessverfahren
026:778.14 Mikrofilmarchive 343.14 Beweismittel: Strafrecht |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass den Reproduktionen von Mikrofilmaufnahmen Urkundscharakter zukommen muss. Selbstverständlich ist dafür erforderlich, dass die Aufnahme des Bildträgers ordnungsgemäss erfolgt ist und das zumindest bescheinigt bzw. bezeugt werden kann, dass die Verfilmung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und nach ordnungsgemässen Grundsätzen erfolgt ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |