Trennung des Kindes von der Familie : BVerfG v.17.2.1982
Es ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass Kinder auch bei unverschuldetem Elternversagen von der Familie getrennt werden können, wenn einer Gefährdung des Kindeswohls nicht auf andere Weise begegnet werden kann.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Deutsche Rechtspfleger (1982; Nr 6)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 372 Kindererziehung
34.038 Rechtsprechung 3-053.2 Kinder |
Region: | BRD
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Zusammenfassung: | Es ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass Kinder auch bei unverschuldetem Elternversagen von der Familie getrennt werden können, wenn einer Gefährdung des Kindeswohls nicht auf andere Weise begegnet werden kann. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |