105 Abs 1,2 ArbVG : OGH 7.7.1981

Die Fünftagesfrist des 105 Abs 1 ArbVG beginnt um 0 Uhr des ersten auf die Verständigung durch den Betriebsinhaber folgenden Arbeitstages zu laufen und endet um 24 Uhr des fünften Arbeitstages. Wird vor Ablauf der Fünftagefrist das Kündigungsschreiben zur Post gegeben, ohne dass der BR eine Stellung...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1982; Nr 3)
VerfasserIn: Runggaldier, Ulrich
Ort / Verlag / Datum:05.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Arbeitsverfassung
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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