Finanzierungsleasing und Sachmängelhaftung

Führt der Leasingnehmer durch gerichtliche Entscheidung oder durch Vereinbarung die Vollziehung der Wandlung herbei, so muss der Leasinggeber dies als verbindlich gegen sich gelten lassen. Die Rückgängigmachung des Kaufvertrages hat zur Folge, dass der Leasinggeber Zug um Zug gegen Rückübereignung d...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 19)
Ort / Verlag / Datum:10.07.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.91 Leasing
347.56 Haftpflicht, berufliche
65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
336.77 Investitionsfinanzierung
Region:BRD
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