Finanzierungsleasing und Sachmängelhaftung
Führt der Leasingnehmer durch gerichtliche Entscheidung oder durch Vereinbarung die Vollziehung der Wandlung herbei, so muss der Leasinggeber dies als verbindlich gegen sich gelten lassen. Die Rückgängigmachung des Kaufvertrages hat zur Folge, dass der Leasinggeber Zug um Zug gegen Rückübereignung d...
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Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1982; Nr 19)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.07.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.91 Leasing
347.56 Haftpflicht, berufliche 65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine 336.77 Investitionsfinanzierung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Führt der Leasingnehmer durch gerichtliche Entscheidung oder durch Vereinbarung die Vollziehung der Wandlung herbei, so muss der Leasinggeber dies als verbindlich gegen sich gelten lassen. Die Rückgängigmachung des Kaufvertrages hat zur Folge, dass der Leasinggeber Zug um Zug gegen Rückübereignung der gekauften Sache den Kaufpreis erhält. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |