Kurzarbeit bei Streik: Chef zahlt für Feiertag : Bundesarbeitsgericht v.20.7.1982
Wenn Arbeitgeber während einer Kurzarbeitsperiode keinen Lohn zahlen, weil das zuständige Arbeitsamt Kurzarbeitergeld gewährt, müssen die Unternehmer dennoch für die in die Kurzarbeitsperiode fallenden Feiertage Feiertagslohn zahlen.
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Veröffentlicht in: | Handelsblatt (1982)
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Ort / Verlag / Datum: | 22.07.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.614 Kurzarbeit
394.26 Feiertage 331.2 Löhne 351.83 Streikrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wenn Arbeitgeber während einer Kurzarbeitsperiode keinen Lohn zahlen, weil das zuständige Arbeitsamt Kurzarbeitergeld gewährt, müssen die Unternehmer dennoch für die in die Kurzarbeitsperiode fallenden Feiertage Feiertagslohn zahlen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |