Internationalrechtliches zum Staatshaftungsgesetz

Primäre Staatshaftungsansprüche, aber auch ähnliche Ansprüche öffentlichrechtlicher Art, sind nach dem Recht des in Anspruch genommenen Staates zu beurteilen. Der Anwendungsbereich des Staatshaftungsgesetzes unterliegt keinen materiellen Beschränkungen in räumlich-persönlicher Hinsicht. Die Haftung...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (1982; Nr 11/12)
VerfasserIn: Schurig, Klaus
Ort / Verlag / Datum:11.06.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.51:352/354 Haftung, öffentliche
341.9 Kollisionsrecht
341.9 Privatrecht, internationales
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Primäre Staatshaftungsansprüche, aber auch ähnliche Ansprüche öffentlichrechtlicher Art, sind nach dem Recht des in Anspruch genommenen Staates zu beurteilen. Der Anwendungsbereich des Staatshaftungsgesetzes unterliegt keinen materiellen Beschränkungen in räumlich-persönlicher Hinsicht. Die Haftung des Staates und seiner Bediensteten unterliegt, soweit sie sich aus allgemeinen Deliktsnormen herleitet dem allgemeinen Deliktsstatut.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog