Grundsätze des Streitwertrechts
Nach deutschem Zivilprozessrecht kann ein Streitwert entweder nach dem konkreten Interesse des Angreifers an der von ihm begehrten gerichtlichen Entscheidung berechnet werden oder die Berechnung muss mehr oder minder starken gesetzlichen Anweisungen folgen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1982; Nr 23)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 09.06.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.921 Gerichtskosten
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Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Nach deutschem Zivilprozessrecht kann ein Streitwert entweder nach dem konkreten Interesse des Angreifers an der von ihm begehrten gerichtlichen Entscheidung berechnet werden oder die Berechnung muss mehr oder minder starken gesetzlichen Anweisungen folgen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |