Grundsätze des Streitwertrechts

Nach deutschem Zivilprozessrecht kann ein Streitwert entweder nach dem konkreten Interesse des Angreifers an der von ihm begehrten gerichtlichen Entscheidung berechnet werden oder die Berechnung muss mehr oder minder starken gesetzlichen Anweisungen folgen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1982; Nr 23)
VerfasserIn: Schumann, Ekkehard
Ort / Verlag / Datum:09.06.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.921 Gerichtskosten
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nach deutschem Zivilprozessrecht kann ein Streitwert entweder nach dem konkreten Interesse des Angreifers an der von ihm begehrten gerichtlichen Entscheidung berechnet werden oder die Berechnung muss mehr oder minder starken gesetzlichen Anweisungen folgen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog