Urlaubsansprüche bestehen nur im Urlaubsjahr und im Übertragungszeitraum : Individualarbeitsrecht. Bundesarbeitsgericht v.13.5.1982
Mit Ablauf des Kalenderjahres bzw. mit Ende des Übertragungszeitraums erlischt dieser Anspruch. Daran ändert sich nichts, wenn ein Arbeitnehmer infolge langdauernder Arbeitsunfähigkeit gehindert war, den Urlaub vor Ablauf des Kalendarjahres bzw. des Übertragungszeitraums zu nehmen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1982; Nr 17)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.06.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817(094.5) Urlaubsrecht
34.038 Rechtsprechung 331.817 Krankenstand |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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