Urlaubsansprüche bestehen nur im Urlaubsjahr und im Übertragungszeitraum : Individualarbeitsrecht. Bundesarbeitsgericht v.13.5.1982

Mit Ablauf des Kalenderjahres bzw. mit Ende des Übertragungszeitraums erlischt dieser Anspruch. Daran ändert sich nichts, wenn ein Arbeitnehmer infolge langdauernder Arbeitsunfähigkeit gehindert war, den Urlaub vor Ablauf des Kalendarjahres bzw. des Übertragungszeitraums zu nehmen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 17)
Ort / Verlag / Datum:20.06.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
34.038 Rechtsprechung
331.817 Krankenstand
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein