Arbeitsgerichte : Entscheidungen - Arbeitsgerichte: BAG

Sozial gerechtfertigt kann eine ordentliche Kündigung aber dann sein, wenn im Einzelfall zahlreiche Lohnpfändungen oder -abtretungen einen derartigen Arbeitsaufwand des Arbeitgebers verursachen, dass dies zu wesentlichen Störungen im Arbeitsablauf führt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1982; Nr 19)
Ort / Verlag / Datum:12.05.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.212 Lohnpfändung
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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