Preiskalkulation und culpa in contrahendo : BGH v.1.4.1981

Hat sich ein Verkäufer, so stellt der Leitsatz fest, in den Vorverhandlungen mit dem Käufer über eine bestimmte Berechnungsweise des Kaufpreises verständigt, so muss er den Käufer informieren, wenn er den Preis im Vertragsangebot später anders kalkuliert.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1982; Nr 19)
VerfasserIn: Basedow, Jürgen
Ort / Verlag / Datum:12.05.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.8.03 Preisbildung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
347.4 Vertragsrecht
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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