Die missverstandene 'generelle' Verpflichtung zur Führung von Vormundschaften und Pflegschaften
Angesichts der erörterten gegenwärtig massgeblichen gesetzlichen Regelungen trifft die im Schriftum vertretene Auffassung, nach 1789 BGB sei eine generelle, allgemeine Verpflichtung des Vormunds für alle künftig zu übertragenden Vormundschaften gültig, einfach nicht zu.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Deutsche Rechtspfleger (1982; Nr 5)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 05.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.64 Vormundschaft
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Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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