Die missverstandene 'generelle' Verpflichtung zur Führung von Vormundschaften und Pflegschaften

Angesichts der erörterten gegenwärtig massgeblichen gesetzlichen Regelungen trifft die im Schriftum vertretene Auffassung, nach 1789 BGB sei eine generelle, allgemeine Verpflichtung des Vormunds für alle künftig zu übertragenden Vormundschaften gültig, einfach nicht zu.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Deutsche Rechtspfleger (1982; Nr 5)
VerfasserIn: Goerke, Paula
Ort / Verlag / Datum:05.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.64 Vormundschaft
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Angesichts der erörterten gegenwärtig massgeblichen gesetzlichen Regelungen trifft die im Schriftum vertretene Auffassung, nach 1789 BGB sei eine generelle, allgemeine Verpflichtung des Vormunds für alle künftig zu übertragenden Vormundschaften gültig, einfach nicht zu.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog