Alkoholisierter Lenker wollte 'seinen' Arzt : VerwGH-Erkenntnis: Jeder im öffentlichen Sanitätsdienst stehende Arzt ist zuständig
Erklärte der Verwaltungsgerichtshof, dass grundsätzlich ein Lenker, wenn die nötigen Voraussetzungen gegeben sind, jedem Arzt, der im öffentlichen Sanitätsdienst steht, zwecks Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung vorgeführt werden kann.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Tiroler Tageszeitung (1982)
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Ort / Verlag / Datum: | 16.06.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 613.81 Alkoholismus
614.23 Ärzte 351.811 Strassenverkehrsordnung 34.038 Rechtsprechung 340.69 Sachverständige, gerichtliche |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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