Alkoholisierter Lenker wollte 'seinen' Arzt : VerwGH-Erkenntnis: Jeder im öffentlichen Sanitätsdienst stehende Arzt ist zuständig

Erklärte der Verwaltungsgerichtshof, dass grundsätzlich ein Lenker, wenn die nötigen Voraussetzungen gegeben sind, jedem Arzt, der im öffentlichen Sanitätsdienst steht, zwecks Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung vorgeführt werden kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Tiroler Tageszeitung (1982)
Ort / Verlag / Datum:16.06.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:613.81 Alkoholismus
614.23 Ärzte
351.811 Strassenverkehrsordnung
34.038 Rechtsprechung
340.69 Sachverständige, gerichtliche
Region:Österreich
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