Sozialplan : LAG Hamm v.20.1.1982 - Zulässigkeit der Konkursanfechtung durch den Konkursverwalter

Der zwischen dem Betriebsrat und dem späteren Gemeinschuldner abgeschlossene Sozialplan unterliegt der Konkursanfechtung durch den Konkursverwalter. Die begründete Anfechtung bewirkt nicht eine allgemeine Unwirksamkeit des Sozialplanes, sondern nur seine Unwirksamkeit im Verhältnis zu den Konkursglä...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 21)
Ort / Verlag / Datum:28.05.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.736 Konkursrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der zwischen dem Betriebsrat und dem späteren Gemeinschuldner abgeschlossene Sozialplan unterliegt der Konkursanfechtung durch den Konkursverwalter. Die begründete Anfechtung bewirkt nicht eine allgemeine Unwirksamkeit des Sozialplanes, sondern nur seine Unwirksamkeit im Verhältnis zu den Konkursgläubigern und gibt den Konkursverwalter ein Leistungsverweigerungsrecht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog