Die Generalklausel des 30 Abs.1 MRG
Nach ständiger Rechtsprechung ist auch bei Bestandsverträgen, bei denen Unkündbarkeit vereinbart ist, eine vorzeitige Auflösung des Vertrages zulässig, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Immobilien-Zeitung (1982; Nr 10)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 25.05.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.453 Mietrecht
351.778.542 Mieterschutz |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Nach ständiger Rechtsprechung ist auch bei Bestandsverträgen, bei denen Unkündbarkeit vereinbart ist, eine vorzeitige Auflösung des Vertrages zulässig, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |