Die Generalklausel des 30 Abs.1 MRG

Nach ständiger Rechtsprechung ist auch bei Bestandsverträgen, bei denen Unkündbarkeit vereinbart ist, eine vorzeitige Auflösung des Vertrages zulässig, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Immobilien-Zeitung (1982; Nr 10)
VerfasserIn: Schimetschek, Bruno
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 25.05.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.453 Mietrecht
351.778.542 Mieterschutz
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Nach ständiger Rechtsprechung ist auch bei Bestandsverträgen, bei denen Unkündbarkeit vereinbart ist, eine vorzeitige Auflösung des Vertrages zulässig, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog