Mitbestimmung bei Dienstreiseordnung : Bundesarbeitsgericht v.8.12.1981
Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht, wenn der Arbeitgeber eine Dienstreiseordnung erlässt, in der die Erstattung von Dienstreisekosten und das Verfahren bei der Genehmigung und Abrechnung der Dienstreise geregelt werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1982; Nr 16)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.06.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.238 Fahrkostenvergütung
34.038 Rechtsprechung 331.15 Mitbestimmung 331.82F Dienstreisen |
Region: | BRD
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