Mitbestimmung bei Dienstreiseordnung : Bundesarbeitsgericht v.8.12.1981

Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht, wenn der Arbeitgeber eine Dienstreiseordnung erlässt, in der die Erstattung von Dienstreisekosten und das Verfahren bei der Genehmigung und Abrechnung der Dienstreise geregelt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 16)
Ort / Verlag / Datum:10.06.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.238 Fahrkostenvergütung
34.038 Rechtsprechung
331.15 Mitbestimmung
331.82F Dienstreisen
Region:BRD
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