Zahlung von Urlaubsentgelt während eines Streiks : Bundesarbeitsgericht v.9.2.1982

Ein bewilligter Urlaub wird nicht dadurch unterbrochen, dass während des Urlaubs der Betrieb bestreikt wird. Der Arbeitgeber bleibt zur Zahlung des Urlaubsentgelts an den im Urlaub befindlichen Arbeitnehmer auch während der Streiktage verpflichtet.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 16)
Ort / Verlag / Datum:10.06.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Streikrecht
34.038 Rechtsprechung
331.225 Urlaubsentgelt
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein bewilligter Urlaub wird nicht dadurch unterbrochen, dass während des Urlaubs der Betrieb bestreikt wird. Der Arbeitgeber bleibt zur Zahlung des Urlaubsentgelts an den im Urlaub befindlichen Arbeitnehmer auch während der Streiktage verpflichtet.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog