Wiederaufleben von widerrufenen Versorgungszusagen bei Scheitern einer Sanierung : Bundesarbeitsgericht v.10.11.1981
Der Widerruf einer Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten ist nur insoweit und so lange wirksam, wie die geplante Sanierung Erfolg verspricht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1982; Nr 16)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.06.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung 347.736 Insolvenzen |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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