Volle Gleichbehandlung von Mann und Frau in der österreichischen Sozialversicherung

Sollte der Verfassungsgerichtshof diese differenten Altersgrenzen als dem Gleichheitssatz der Verfassung widersprechend aufheben, dann stünde man vor einer ausserordentlich schwierigen Situation.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Sozialreform (1982; Nr 5)
VerfasserIn: Wagner, Fritz
Ort / Verlag / Datum:05.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:396.1 Frauen: Gleichberechtigung
368.43 Pensionsversicherung (SV)
368.4 Sozialversicherung
368.46 Hinterbliebenenversicherung (SV)
368.46 Witwenpension
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Sollte der Verfassungsgerichtshof diese differenten Altersgrenzen als dem Gleichheitssatz der Verfassung widersprechend aufheben, dann stünde man vor einer ausserordentlich schwierigen Situation.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog