Inanspruchnahme der Arbeitssuchtage : Oberster Gerichtshof v.14.10.1980

Entscheidend für die Berechtigung der Inanspruchnahme der Arbeitssuchtage ist im Falle einer Interessenkollision einerseits das Interesse des Arbeitnehmers, den Arbeitssuchtag zu dem von ihm gewünschten bestimmten Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen, und andererseits das zumindest geringere Interesse de...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1982; Nr 3)
VerfasserIn: Wilhelm, Georg
Ort / Verlag / Datum:06.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Entscheidend für die Berechtigung der Inanspruchnahme der Arbeitssuchtage ist im Falle einer Interessenkollision einerseits das Interesse des Arbeitnehmers, den Arbeitssuchtag zu dem von ihm gewünschten bestimmten Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen, und andererseits das zumindest geringere Interesse des Arbeitgebers daran, dass der gekündigte Arbeitnehmer aus konkreten Gründen gerade zu diesem Zeitpunkt im Betrieb anwesend ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog