Überprüfungspflicht der Bank im Scheckverkehr : Bundesgerichtshof v.15.2.1982

Eine Sparkasse, die ihre Pflicht zur Prüfung der auf sie gezogenen Schecks fahrlässig verletzt und nicht bemerkt, dass ein mit Einzelzeichnungsbefugnis ausgestatteter Vertreter des Kontoinhabers ständig seine Vollmacht überschreitet, kann sich nicht auf eine Anscheinsvollmacht berufen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 15)
Ort / Verlag / Datum:30.05.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.71 Banken
347.56 Haftpflicht, berufliche
336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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