Rechtsfragen des Warnstreiks

Warnstreiks waren stets eine Realität des Arbeitskampfgeschehens. Es gibt über den Rahmen der tarifvertraglichen Pflichten hinausgehendes Schuldverhältnis zwischen den Tarifvertragsparteien. Die Frage, ob Warnstreiks wiederholt werden können, unterliegt dem Beurteilungsmonopol der Gewerkschaft. Aus...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 14)
VerfasserIn: Bobke, Manfred H
Ort / Verlag / Datum:20.05.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Streikrecht
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Warnstreiks waren stets eine Realität des Arbeitskampfgeschehens. Es gibt über den Rahmen der tarifvertraglichen Pflichten hinausgehendes Schuldverhältnis zwischen den Tarifvertragsparteien. Die Frage, ob Warnstreiks wiederholt werden können, unterliegt dem Beurteilungsmonopol der Gewerkschaft. Aus dem Grundsatz der Kampfmittelfreiheit folgt, dass keine Ankündigungs-oder Urabstimmungserfordernisse für Warnstreiks etabliert werden können.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog