Wenn der Arbeitsvertrag gebrochen wird : Verträge binden Partner, die sie unterzeichnet haben

Nach Paragraph 124 b der Gewerbeordnung kann der Arbeitgeber von einem Vertragsbrecher für jeden Tag (im Höchstfall für sieben Tage) der vertragsmässigen Arbeitszeit einen ortsüblichen Tageslohn als Schadenersatz verlangen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Capital (1982; Nr 5)
VerfasserIn: Eichstädt, Kai D
Ort / Verlag / Datum:05.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
347.513 Schadenersatz
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein