Wenn der Arbeitsvertrag gebrochen wird : Verträge binden Partner, die sie unterzeichnet haben
Nach Paragraph 124 b der Gewerbeordnung kann der Arbeitgeber von einem Vertragsbrecher für jeden Tag (im Höchstfall für sieben Tage) der vertragsmässigen Arbeitszeit einen ortsüblichen Tageslohn als Schadenersatz verlangen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Capital (1982; Nr 5)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 05.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
347.513 Schadenersatz |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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