Das neunte Gymnasialjahr soll grundsätzlich beibehalten werden / Erweiterung des Bildungsganges erscheint heute sogar erforderlich
Der Entwurf der 7. Novelle zum Schulorganisationsgesetz sieht die endgültige Auflassung der 9. Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule vor.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1982)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 29.05.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 371.2 Schulorganisation
37.015.6 Bildungsökonomie 37.014 Bildungspolitik 373.5 Mittelschule |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Entwurf der 7. Novelle zum Schulorganisationsgesetz sieht die endgültige Auflassung der 9. Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule vor. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |