Kommanditistenhaftung : Unterbrechung des Verfahrens gegen einen Kommanditisten bei Konkurseröffnung. Bundesgerichtshof v.28.10.1981
Für eine Schadensersatzschuld der Kommanditgesellschaft aus unerlaubter Handlung haftet auch der nicht eingetragene Kommanditist nur beschränkt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1982; Nr 14)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.05.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.114.32 Kommanditgesellschaft
347.56 Haftpflicht, berufliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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