Kommanditistenhaftung : Unterbrechung des Verfahrens gegen einen Kommanditisten bei Konkurseröffnung. Bundesgerichtshof v.28.10.1981

Für eine Schadensersatzschuld der Kommanditgesellschaft aus unerlaubter Handlung haftet auch der nicht eingetragene Kommanditist nur beschränkt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 14)
Ort / Verlag / Datum:20.05.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.114.32 Kommanditgesellschaft
347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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