Bemerkungen zu Problemen der Parallelbeschwerde gegen Akte unmittelbarer Befehls-und Zwangsgewalt
Vorweg sei festgehalten, dass unter Parallelbeschwerden hier jene Beschwerden verstanden werden, die gegen ebendenselben Akt der unmittelbaren Befehls-und Zwangsgewalt einmal gem Art 131 a B-VG, einmal gem Art 144 B-VG erhoben werden, wobei Identität der Prozessparteien gegeben ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Juristen-Zeitung (1982; Nr 8)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 23.04.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.991 Höchstgerichte
347.991 Verfassungsgerichtshof 347.991 Verwaltungsgerichtshof |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Schreiben Sie den ersten Kommentar!