Bemerkungen zu Problemen der Parallelbeschwerde gegen Akte unmittelbarer Befehls-und Zwangsgewalt

Vorweg sei festgehalten, dass unter Parallelbeschwerden hier jene Beschwerden verstanden werden, die gegen ebendenselben Akt der unmittelbaren Befehls-und Zwangsgewalt einmal gem Art 131 a B-VG, einmal gem Art 144 B-VG erhoben werden, wobei Identität der Prozessparteien gegeben ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung (1982; Nr 8)
VerfasserIn: Laurer, Rene
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 23.04.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.991 Höchstgerichte
347.991 Verfassungsgerichtshof
347.991 Verwaltungsgerichtshof
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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