Beachtung des Redaktionsgeheimnisses im Abgaben und Finanzstrafverfahren : Erlass BMF v.18.2.1982

Die Befreiung von der Zeugnispflicht gilt auch bei der Vernehmung von Auskunftspersonen und Zeugen im Finanzstrafverfahren (99 und 102 FinStrG). Besonders zu beachten ist auch hier das Umgehungsverbot des 31 Abs.2 MedienG, die darin angeführten Gegenstände dürfen weder nach 89 FinStrG beschlagnahmt...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Steuer- und Wirtschaftskartei (1982; Nr 8)
Ort / Verlag / Datum:20.04.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.359 Finanzstrafrecht
336.07 Finanzverwaltung
351.751 Medienrecht
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Befreiung von der Zeugnispflicht gilt auch bei der Vernehmung von Auskunftspersonen und Zeugen im Finanzstrafverfahren (99 und 102 FinStrG). Besonders zu beachten ist auch hier das Umgehungsverbot des 31 Abs.2 MedienG, die darin angeführten Gegenstände dürfen weder nach 89 FinStrG beschlagnahmt werden, noch darf zur Auffindung solcher Gegenstände eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog