Beachtung des Redaktionsgeheimnisses im Abgaben und Finanzstrafverfahren : Erlass BMF v.18.2.1982
Die Befreiung von der Zeugnispflicht gilt auch bei der Vernehmung von Auskunftspersonen und Zeugen im Finanzstrafverfahren (99 und 102 FinStrG). Besonders zu beachten ist auch hier das Umgehungsverbot des 31 Abs.2 MedienG, die darin angeführten Gegenstände dürfen weder nach 89 FinStrG beschlagnahmt...
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Veröffentlicht in: | Österr Steuer- und Wirtschaftskartei (1982; Nr 8)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.04.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.359 Finanzstrafrecht
336.07 Finanzverwaltung 351.751 Medienrecht |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Befreiung von der Zeugnispflicht gilt auch bei der Vernehmung von Auskunftspersonen und Zeugen im Finanzstrafverfahren (99 und 102 FinStrG). Besonders zu beachten ist auch hier das Umgehungsverbot des 31 Abs.2 MedienG, die darin angeführten Gegenstände dürfen weder nach 89 FinStrG beschlagnahmt werden, noch darf zur Auffindung solcher Gegenstände eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |