Zulässigkeit der Beschäftigung von Frauen während der Nachtzeit sowie an Sonn-und Feiertagen mit dem Einlegen von Zeitungsbeilagen und Zeitungsvordrucken sowie mit der Bearbeitung für den Postversand : OVG Nordrhein-Westfalen v.15.12.1981

Die Herstellung von Tageszeitungen gehört zum Verkehrswesen i. S. von 17 Abs.3 der Arbeitszeitordnung. Es bedarf daher nicht der Einholung einer Ausnahmegenehmigung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 18)
Ort / Verlag / Datum:07.05.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:396.5 Frauenarbeit
331.813 Sonn-und Feiertagsarbeit
331.021.812.2 Nachtarbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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