Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge, wenn die finanziellen Mittel des Arbeitgebers nur noch zur Auszahlung der Nettolöhne ausreichen : Bundesgerichtshof v.17.11.1981

Bei Auszahlung von Nettolohnbeträgen ist der Umfang der vom Arbeitgeber einbehaltenen Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherungsbeiträge auch dann nach dem Bruttolohnbetrag zu berechnen, wenn die finanziellen Mittel des Arbeitgebers nur noch zur Auszahlung des Nettolohns ausreichen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 8)
Ort / Verlag / Datum:26.02.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
34.038 Rechtsprechung
658.321 Lohnverrechnung
Region:BRD
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