Zur näheren Bestimmung des grundgesetzlichen Elternrechts

Das grundgesetzliche Elternrecht ist als Grundrecht anerkannt, das ein Abwehrrecht gegenüber dem Staat ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1982; Nr 9)
VerfasserIn: Fehnemann, Ursula
Ort / Verlag / Datum:05.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.634 Elternrecht
342.7 Grundgesetz, Bonner
Region:BRD
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