Bundesgerichtshof zur Mitbestimmung im Aufsichtsrat : Bundesgerichtshof v.25.2.1982
Das Mitbestimmungsgesetz regelt nicht die Bildung, Zusammensetzung und Organisation von Ausschüssen des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat kann daher auch in einem mitbestimmten Unternehmen durch Geschäftsordnung dem jeweiligen Vorsitzenden des Personalausschusses bei Stimmengleichheit das Recht zum St...
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Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1982; Nr 13)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.05.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.72.036 Aufsichtsrat
34.038 Rechtsprechung 331.15 Mitbestimmung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Das Mitbestimmungsgesetz regelt nicht die Bildung, Zusammensetzung und Organisation von Ausschüssen des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat kann daher auch in einem mitbestimmten Unternehmen durch Geschäftsordnung dem jeweiligen Vorsitzenden des Personalausschusses bei Stimmengleichheit das Recht zum Stichentscheid zuweisen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |