Bundesgerichtshof zur Mitbestimmung im Aufsichtsrat : Bundesgerichtshof v.25.2.1982

Das Mitbestimmungsgesetz regelt nicht die Bildung, Zusammensetzung und Organisation von Ausschüssen des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat kann daher auch in einem mitbestimmten Unternehmen durch Geschäftsordnung dem jeweiligen Vorsitzenden des Personalausschusses bei Stimmengleichheit das Recht zum St...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 13)
Ort / Verlag / Datum:10.05.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.72.036 Aufsichtsrat
34.038 Rechtsprechung
331.15 Mitbestimmung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Mitbestimmungsgesetz regelt nicht die Bildung, Zusammensetzung und Organisation von Ausschüssen des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat kann daher auch in einem mitbestimmten Unternehmen durch Geschäftsordnung dem jeweiligen Vorsitzenden des Personalausschusses bei Stimmengleichheit das Recht zum Stichentscheid zuweisen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog