Lohngleichheit von Mann und Frau : Bundesarbeitsgericht v.9.9.1981

Der Grundsatz der Lohngleichheit von Mann und Frau ist auch dann zu befolgen, wenn der Arbeitgeber in seinem Betrieb für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern nach einheitlichen Merkmalen übertarifliche Leistungen gewährt. Ergeben sich bei einer einheitlichen betrieblichen Regelung Anhaltspunkte dafür...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 11)
Ort / Verlag / Datum:20.04.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:396.1 Frauen: Gleichberechtigung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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