Lohngleichheit von Mann und Frau : Bundesarbeitsgericht v.9.9.1981
Der Grundsatz der Lohngleichheit von Mann und Frau ist auch dann zu befolgen, wenn der Arbeitgeber in seinem Betrieb für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern nach einheitlichen Merkmalen übertarifliche Leistungen gewährt. Ergeben sich bei einer einheitlichen betrieblichen Regelung Anhaltspunkte dafür...
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Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1982; Nr 11)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.04.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 396.1 Frauen: Gleichberechtigung
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zusammenfassung: | Der Grundsatz der Lohngleichheit von Mann und Frau ist auch dann zu befolgen, wenn der Arbeitgeber in seinem Betrieb für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern nach einheitlichen Merkmalen übertarifliche Leistungen gewährt. Ergeben sich bei einer einheitlichen betrieblichen Regelung Anhaltspunkte dafür, dass weiblichen Arbeitnehmern für die gleiche Arbeit ein geringerer Lohn bezahlt wird, so muss der Arbeitgeber darlegen und beweisen, dass die von den Männern geleistete Arbeit anders zu bewerten ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |