Verpflichtung zur Verschwiegenheit : VwGH v.6.07.1979

Persönliche Verhältnisse oder Angelegenheiten, welche nach einem objektiven Masstab mit einem Anspruch auf vertrauliche Behandlung zu verbinden sind, die Betriebsratsmitgliedern in Ausübung ihres Mandates bekannt werden, dürfen an dritte Personen nicht weitergegeben werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1982; Nr 17)
Ort / Verlag / Datum:28.04.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
347.943.5 Berufsgeheimnis
331.152 Betriebsrat
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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