Verpflichtung zur Verschwiegenheit : VwGH v.6.07.1979
Persönliche Verhältnisse oder Angelegenheiten, welche nach einem objektiven Masstab mit einem Anspruch auf vertrauliche Behandlung zu verbinden sind, die Betriebsratsmitgliedern in Ausübung ihres Mandates bekannt werden, dürfen an dritte Personen nicht weitergegeben werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1982; Nr 17)
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Ort / Verlag / Datum: | 28.04.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung 347.943.5 Berufsgeheimnis 331.152 Betriebsrat |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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