Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung : BFH v.2.12.1981
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung nur dann als Werbungskosten abgezogen werden dürfen, wenn die Entstehung der doppelten Haushaltsführung beruflich veranlasst ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1982; Nr 16)
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Ort / Verlag / Datum: | 23.04.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.2 Einkommensteuer
336.2 Lohnsteuer 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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