Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung : BFH v.2.12.1981

Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung nur dann als Werbungskosten abgezogen werden dürfen, wenn die Entstehung der doppelten Haushaltsführung beruflich veranlasst ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 16)
Ort / Verlag / Datum:23.04.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Einkommensteuer
336.2 Lohnsteuer
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung nur dann als Werbungskosten abgezogen werden dürfen, wenn die Entstehung der doppelten Haushaltsführung beruflich veranlasst ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog