Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung : BFH v.2.12.1981

Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung nur dann als Werbungskosten abgezogen werden dürfen, wenn die Entstehung der doppelten Haushaltsführung beruflich veranlasst ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 16)
Ort / Verlag / Datum:23.04.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Einkommensteuer
336.2 Lohnsteuer
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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