Nichtanmeldung des Dienstnehmers : OGH v.15.09.1981
Bei Schadenersatzansprüchen wegen Nichtanmeldung des Dienstnehmers zur Sozialversicherung beginnt die 30jährige Verjährungsfrist spätestens mit Ende des Dienstverhältnisses zu laufen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1982; Nr 17)
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Ort / Verlag / Datum: | 28.04.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
34.038 Rechtsprechung 347.439 Verjährung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. A-197183 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |