Nichtanmeldung des Dienstnehmers : OGH v.15.09.1981

Bei Schadenersatzansprüchen wegen Nichtanmeldung des Dienstnehmers zur Sozialversicherung beginnt die 30jährige Verjährungsfrist spätestens mit Ende des Dienstverhältnisses zu laufen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1982; Nr 17)
Ort / Verlag / Datum:28.04.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
34.038 Rechtsprechung
347.439 Verjährung
Region:Österreich
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