Motivkündigung : VwGH 11.03.1981
Der Kündigungsschutz wegen Bewerbung um eine Mitgliedschaft zum Betriebsrat beginnt nicht bereits mit der Äusserung der Absicht zur Kandidatur. Dies ist erst dann der Fall, wenn die Betriebsversammlung die Wahl des Wahlvorstandes vorgenommen hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1982; Nr 17)
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Ort / Verlag / Datum: | 28.04.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsschutz
331.152 Betriebsratswahlen 331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Kündigungsschutz wegen Bewerbung um eine Mitgliedschaft zum Betriebsrat beginnt nicht bereits mit der Äusserung der Absicht zur Kandidatur. Dies ist erst dann der Fall, wenn die Betriebsversammlung die Wahl des Wahlvorstandes vorgenommen hat. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |