Strafrechtsgesetz geändert: 'Nur einsperren genügt nicht'

Die Zurückdrängung der Untersuchungshaft, der Ausbau des Rechtsschutzes, eine Verbesserung der Verfahrensrechte des Verbrechensopfers sowie eine Vereinfachung des Strafverfahrens und die Neuordnung des Verfahrens bei bedingter Entlassung sind die tragenden Gedanken.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:AZ (1982)
Ort / Verlag / Datum:05.05.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Broda, Christian
Klassifikation:343.126 Untersuchungshaft
362.99 Verbrechensopferfürsorge
347.98 Gerichte: Zuständigkeit
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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