Strafrechtsgesetz geändert: 'Nur einsperren genügt nicht'
Die Zurückdrängung der Untersuchungshaft, der Ausbau des Rechtsschutzes, eine Verbesserung der Verfahrensrechte des Verbrechensopfers sowie eine Vereinfachung des Strafverfahrens und die Neuordnung des Verfahrens bei bedingter Entlassung sind die tragenden Gedanken.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | AZ (1982)
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Ort / Verlag / Datum: | 05.05.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | Broda, Christian
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Klassifikation: | 343.126 Untersuchungshaft
362.99 Verbrechensopferfürsorge 347.98 Gerichte: Zuständigkeit |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. A-196966 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |