Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung des Urlaubsanspruchs : (LAG Düsseldorf vom 24.9.1981.)
Hat der Arbeitnehmer im Urlaubsjahr überhaupt nicht gearbeitet, so besteht Einigkeit darüber, dass dann ein Urlaubsverlangen rechtsmissbräuchlich ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1982; Nr 16)
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Ort / Verlag / Datum: | 23.04.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817(094.5) Urlaubsrecht
351.83 Mutterschutz 34.038 Rechtsprechung 331.817 Krankenstand |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Hat der Arbeitnehmer im Urlaubsjahr überhaupt nicht gearbeitet, so besteht Einigkeit darüber, dass dann ein Urlaubsverlangen rechtsmissbräuchlich ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |