Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung des Urlaubsanspruchs : (LAG Düsseldorf vom 24.9.1981.)

Hat der Arbeitnehmer im Urlaubsjahr überhaupt nicht gearbeitet, so besteht Einigkeit darüber, dass dann ein Urlaubsverlangen rechtsmissbräuchlich ist.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 16)
Ort / Verlag / Datum:23.04.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
351.83 Mutterschutz
34.038 Rechtsprechung
331.817 Krankenstand
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Hat der Arbeitnehmer im Urlaubsjahr überhaupt nicht gearbeitet, so besteht Einigkeit darüber, dass dann ein Urlaubsverlangen rechtsmissbräuchlich ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog