Die Haftung des Arbeitnehmers und Arbeitgebers bei Kfz-Unfällen

Je nachdem, ob der Arbeitnehmer sein eigenes Kraftfahrzeug oder ein Firmenfahrzeug benutzt, oder ob ein Arbeitskollege oder ein Dritter verletzt wird, ist die Rechtslage verschieden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 16)
VerfasserIn: Frank, Ursula
Ort / Verlag / Datum:23.04.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Haftpflicht, berufliche
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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